EU AI Act: die Fristen nach dem Omnibus 2026
Von Philipp Kant aktualisiert 5 Min. Lesezeit
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das KI-Gesetz der Europäischen Union und gilt stufenweise seit August 2024. Seine Hochrisiko-Fristen haben sich 2026 verschoben: Der Digital Omnibus zur KI, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, verlegt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028, während die Transparenzpflichten aus Artikel 50 seit dem 2. August 2026 gelten.
Das meiste, was über „die Frist im August 2026“ kursiert, wurde vor diesem Omnibus geschrieben. Hier ist der Zeitplan, wie er heute gilt, und was er bedeutet, wenn Sie irgendwo im Unternehmen KI einsetzen.
Die Fristen vor und nach dem Omnibus 2026
| Pflicht | Bisheriges Datum | Nach dem Omnibus |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | 2. Februar 2025 | In Kraft, unverändert |
| KI-Kompetenz im Team (Art. 4) | 2. Februar 2025 | In Kraft, unverändert |
| Regeln für GPAI-Modelle und Bußgelder | 2. August 2025 | In Kraft, unverändert |
| Transparenzpflichten (Art. 50) | 2. August 2026 | 2. August 2026, unverändert |
| Maschinenlesbare Kennzeichnung, bereits am Markt befindliche Systeme | 2. August 2026 | Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 |
| Neues Verbot: KI, die nicht einvernehmliche Intimbilder oder CSAM erzeugt | nicht im Text von 2024 | 2. Dezember 2026 |
| Hochrisiko-Systeme, eigenständig (Anhang III) | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko in regulierten Produkten (Anhang I) | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
Die Hochrisiko-Fristen sind verschoben, das Gesetz ist nicht pausiert
Der Omnibus wurde am 7. Mai 2026 von den Verhandlungsführern von Rat und Parlament vereinbart und vom Rat am 13. Mai bestätigt. Er wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Die neuen Daten sind geltendes Recht. Das schwere Compliance-Paket für Hochrisiko-Systeme (Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung) rückt für Anhang-III-Systeme von August 2026 auf Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten auf August 2028.
Zwei Dinge gehören dabei auseinandergehalten:
- Alles, was bereits gilt, gilt weiter. Die Verbote, die KI-Kompetenz-Pflicht, die GPAI-Regeln und das Bußgeldsystem sind heute in Kraft.
- „Verschoben“ betrifft nur den Hochrisiko-Teil. Der Omnibus hat nichts an den Pflichten selbst geändert, nur daran, wann sie greifen.
Auf die Frage „Ist der AI Act verschoben?“ gibt es also eine präzise Antwort: der Hochrisiko-Teil ja, um 16 beziehungsweise 12 Monate. Der Rest nicht.
Was seit dem 2. August 2026 gilt: Transparenz nach Artikel 50
Die Transparenzpflichten wurden nicht verschoben. Seit dem 2. August 2026:
- Chatbots und Sprachsysteme müssen so gestaltet sein, dass Menschen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Deepfakes und KI-Texte, die die Öffentlichkeit informieren, brauchen zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung.
- Zulässige Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung heißt: Die betroffenen Personen müssen informiert werden.
Für Systeme, die bereits am Markt sind, gilt eine Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026. Für Systeme, die ab dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt sie nicht.
Was heute schon gilt
- Verbotene Praktiken (seit 2. Februar 2025): Manipulation, die Schaden verursacht, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezieltes Face-Scraping und die übrigen Praktiken aus Artikel 5. Sie sind schlicht verboten; es gibt keinen Compliance-Weg.
- KI-Kompetenz (seit 2. Februar 2025): Wer KI betreibt oder nutzt, braucht Schulung passend zur Rolle. Das gilt für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von der Risikoklasse.
- GPAI-Regeln (seit 2. August 2025): Pflichten für Anbieter von Allzweck-Modellen, dazu das Bußgeldsystem. Bußgelder reichen bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes bei verbotenen Praktiken und bis 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen; für KMU gilt der niedrigere der beiden Beträge.
Was die neuen Termine für typische KMU-Anwendungsfälle bedeuten
- Ein Chatbot oder Sprachassistent auf Ihrer Website: Transparenzpflichten, gelten seit August 2026. Offenlegung und Kennzeichnung sind Designarbeit, keine Anwaltsarbeit. Wenn es nicht im aktuellen Release ist, ist es überfällig.
- KI in Recruiting, Bewerber-Screening oder Personalführung: Anhang III, Hochrisiko. Die Frist ist auf Dezember 2027 gerückt, die Arbeit ist nicht geschrumpft: Anbieterauswahl, Dokumentation, menschliche Aufsicht und die Konformitätsarbeit des Anbieters brauchen Quartale, keine Wochen. Behandeln Sie Dezember 2027 als Fertigstellungstermin, nicht als Starttermin.
- KI-generierte Inhalte im Marketing: Kennzeichnungspflichten seit August 2026, sichtbare Labels überall dort, wo Inhalte die Öffentlichkeit informieren.
- Interne Nutzung allgemeiner Assistenten (Entwürfe, Zusammenfassungen, Code): in der Regel minimales Risiko. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt trotzdem, und die Einstufung gilt pro Anwendungsfall: Sobald dasselbe Modell Bewerbungen vorsortiert, ändert sich die Einstufung.
Die Klassifizierungslogik ist dieselbe, mit der wir KI in deutsche KMU integrieren: Der Anwendungsfall entscheidet, nicht das Tool. Und wie beim DSGVO-konformen Cookie-Banner gilt: Gelassen bleiben die Unternehmen, die früh klassifizieren, statt auf die erste Abmahnung zu reagieren.
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Unser kostenloser EU AI Act Risiko-Check klassifiziert einen KI-Anwendungsfall mit sechs Fragen in Klartext: Risikoklasse, die Pflichten für Ihre Rolle (Anbieter oder Betreiber) und die Fristen oben, auf Englisch oder Deutsch. Die Omnibus-Termine sind berücksichtigt.
FAQ
Ist der EU AI Act verschoben? Teilweise. Der Digital Omnibus zur KI, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I). Die Verbote, die KI-Kompetenz-Pflicht, die GPAI-Regeln und die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind nicht verschoben.
Was gilt seit dem 2. August 2026? Wenn Sie einen Chatbot oder Sprachassistenten betreiben oder KI-generierte Inhalte veröffentlichen: die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt seit Februar 2025.
Sind die neuen Fristen endgültig? Ja. Der Omnibus wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Dezember 2027 (Anhang III) und August 2028 (Anhang I) sind die gesetzlichen Daten.
Wir nutzen ChatGPT und Copilot nur intern. Betrifft uns das? Vor allem über die KI-Kompetenz-Pflicht. Internes Entwerfen und Zusammenfassen ist in der Regel minimales Risiko. Die Einstufung kippt, sobald ein Anwendungsfall einen Anhang-III-Bereich berührt, etwa wenn KI Bewerbungen vorsortiert.
Wie hoch sind die Bußgelder? Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen. Für KMU gilt der niedrigere der beiden Beträge. Das Bußgeldsystem ist seit August 2025 in Kraft.
Wir bauen KI-Systeme, die diese Anforderungen von Anfang an erfüllen: Klassifizierung, Offenlegung, Protokollierung und menschliche Aufsicht sind eingeplant, nicht nachgerüstet. Unsere Leistungen, oder starten Sie mit dem EU AI Act Risiko-Check für Ihren Anwendungsfall.