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EU AI Act: die Fristen nach dem Omnibus 2026

Von Philipp Kant 5 Min. Lesezeit

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das KI-Gesetz der Europäischen Union und gilt stufenweise seit August 2024. Im Mai 2026 haben sich die Fristen verschoben: Die Digital-Omnibus-Einigung verlegt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028, während die Transparenzpflichten aus Artikel 50 weiterhin ab dem 2. August 2026 gelten.

Das meiste, was über „die Frist im August 2026“ kursiert, wurde vor dieser Einigung geschrieben. Hier ist der Zeitplan, wie er jetzt steht, und was er bedeutet, wenn Sie irgendwo im Unternehmen KI einsetzen.

Die Fristen vor und nach dem Digital Omnibus vom Mai 2026

PflichtBisheriges DatumNach dem Omnibus
Verbotene Praktiken (Art. 5)2. Februar 2025In Kraft, unverändert
KI-Kompetenz im Team (Art. 4)2. Februar 2025In Kraft, unverändert
Regeln für GPAI-Modelle und Bußgelder2. August 2025In Kraft, unverändert
Transparenzpflichten (Art. 50)2. August 20262. August 2026, unverändert
Maschinenlesbare Kennzeichnung, bereits am Markt befindliche Systeme2. August 2026Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026
Neues Verbot: KI, die nicht einvernehmliche Intimbilder oder CSAM erzeugtnicht im Text von 20242. Dezember 2026
Hochrisiko-Systeme, eigenständig (Anhang III)2. August 20262. Dezember 2027
Hochrisiko in regulierten Produkten (Anhang I)2. August 20272. August 2028

Die Hochrisiko-Fristen sind verschoben, das Gesetz ist nicht pausiert

Am 7. Mai 2026 einigten sich die Verhandlungsführer von Rat und Parlament auf den Digital Omnibus zur KI; der Rat bestätigte die Einigung am 13. Mai. Damit rückt das schwere Compliance-Paket für Hochrisiko-Systeme (Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung) für Anhang-III-Systeme von August 2026 auf Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten auf August 2028.

Zwei Dinge gehören dabei auseinandergehalten:

  • Die formale Annahme und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen noch aus; erwartet werden sie vor dem 2. August 2026. Bis zur Veröffentlichung bleiben formal die bisherigen Daten geltendes Recht.
  • Alles, was bereits gilt, gilt weiter. Die Verbote, die KI-Kompetenz-Pflicht, die GPAI-Regeln und das Bußgeldsystem sind heute in Kraft.

Auf die Frage „Ist der AI Act verschoben?“ gibt es also eine präzise Antwort: der Hochrisiko-Teil ja, um 16 beziehungsweise 12 Monate. Der Rest nicht.

Was am 2. August 2026 trotzdem kommt: Transparenz nach Artikel 50

Die Transparenzpflichten wurden nicht verschoben. Ab dem 2. August 2026:

  • Chatbots und Sprachsysteme müssen so gestaltet sein, dass Menschen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • Generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Deepfakes und KI-Texte, die die Öffentlichkeit informieren, brauchen zusätzlich eine sichtbare Kennzeichnung.
  • Zulässige Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung heißt: Die betroffenen Personen müssen informiert werden.

Für Systeme, die bereits am Markt sind, gilt eine Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026. Für neue Systeme gilt sie nicht.

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist das die erste AI-Act-Frist, die wirklich greift: Ein Support-Chatbot, ein KI-Sprachassistent am Telefon oder KI-generierte Marketinginhalte fallen alle unter Artikel 50.

Was heute schon gilt

  • Verbotene Praktiken (seit 2. Februar 2025): Manipulation, die Schaden verursacht, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezieltes Face-Scraping und die übrigen Praktiken aus Artikel 5. Sie sind schlicht verboten; es gibt keinen Compliance-Weg.
  • KI-Kompetenz (seit 2. Februar 2025): Wer KI betreibt oder nutzt, braucht Schulung passend zur Rolle. Das gilt für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von der Risikoklasse.
  • GPAI-Regeln (seit 2. August 2025): Pflichten für Anbieter von Allzweck-Modellen, dazu das Bußgeldsystem. Bußgelder reichen bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes bei verbotenen Praktiken und bis 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen; für KMU gilt der niedrigere der beiden Beträge.

Was die neuen Termine für typische KMU-Anwendungsfälle bedeuten

  • Ein Chatbot oder Sprachassistent auf Ihrer Website: Transparenzpflichten, August 2026. Offenlegung und Kennzeichnung sind Designarbeit, keine Anwaltsarbeit. Planen Sie es in das nächste Release ein.
  • KI in Recruiting, Bewerber-Screening oder Personalführung: Anhang III, Hochrisiko. Die Frist ist auf Dezember 2027 gerückt, die Arbeit ist nicht geschrumpft: Anbieterauswahl, Dokumentation, menschliche Aufsicht und die Konformitätsarbeit des Anbieters brauchen Quartale, keine Wochen. Behandeln Sie Dezember 2027 als Fertigstellungstermin, nicht als Starttermin.
  • KI-generierte Inhalte im Marketing: Kennzeichnungspflichten ab August 2026, sichtbare Labels überall dort, wo Inhalte die Öffentlichkeit informieren.
  • Interne Nutzung allgemeiner Assistenten (Entwürfe, Zusammenfassungen, Code): in der Regel minimales Risiko. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt trotzdem, und die Einstufung gilt pro Anwendungsfall: Sobald dasselbe Modell Bewerbungen vorsortiert, ändert sich die Einstufung.

Die Klassifizierungslogik ist dieselbe, mit der wir KI in deutsche KMU integrieren: Der Anwendungsfall entscheidet, nicht das Tool. Und wie beim DSGVO-konformen Cookie-Banner gilt: Gelassen bleiben die Unternehmen, die früh klassifizieren, statt auf die erste Abmahnung zu reagieren.

Prüfen Sie Ihren Anwendungsfall in zwei Minuten

Unser kostenloser EU AI Act Risiko-Check klassifiziert einen KI-Anwendungsfall mit sechs Fragen in Klartext: Risikoklasse, die Pflichten für Ihre Rolle (Anbieter oder Betreiber) und die Fristen oben, auf Englisch oder Deutsch. Die Omnibus-Termine sind bereits berücksichtigt.

Häufige Fragen

Ist der EU AI Act verschoben? Teilweise. Die Omnibus-Einigung vom Mai 2026 verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I). Die Verbote, die KI-Kompetenz-Pflicht, die GPAI-Regeln und die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind nicht verschoben.

Müssen wir vor August 2026 etwas tun? Wenn Sie einen Chatbot oder Sprachassistenten betreiben oder KI-generierte Inhalte veröffentlichen: ja. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt bereits.

Sind die neuen Fristen endgültig? Die politische Einigung steht und ist vom Rat bestätigt; formale Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt werden vor August 2026 erwartet. Bis zur Veröffentlichung gelten formal die bisherigen Daten. Dezember 2027 ist die Planungsgrundlage, mit der die meisten Rechtsteams jetzt arbeiten.

Wir nutzen ChatGPT und Copilot nur intern. Betrifft uns das? Vor allem über die KI-Kompetenz-Pflicht. Internes Entwerfen und Zusammenfassen ist in der Regel minimales Risiko. Die Einstufung kippt, sobald ein Anwendungsfall einen Anhang-III-Bereich berührt, etwa wenn KI Bewerbungen vorsortiert.

Wie hoch sind die Bußgelder? Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % bei den meisten anderen Verstößen. Für KMU gilt der niedrigere der beiden Beträge. Das Bußgeldsystem ist seit August 2025 in Kraft.


Wir bauen KI-Systeme, die diese Anforderungen von Anfang an erfüllen: Klassifizierung, Offenlegung, Protokollierung und menschliche Aufsicht sind eingeplant, nicht nachgerüstet. Unsere Leistungen, oder starten Sie mit dem EU AI Act Risiko-Check für Ihren Anwendungsfall.

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